Von der Idee bis zum Einzug
Die Gründe, mit einer Gruppe bauen zu wollen, sind so individuell wie die Wohnwünsche der einzelnen Mitglieder. Meist aber geht die Initiative für die Gründung der Baugemeinschaft von einer kleinen Gruppe Privatpersonen aus, die eine gemeinsame Idee verbindet.

Sie suchen sich dann gezielt weitere Mitstreiter aus. Dabei helfen die Stadtverwaltungen oder Bauämter vor Ort weiter. Viele Städte unterstützen die Baugruppen gezielt durch Internet-Kontaktbörsen.
Überall in Deutschland bieten Architekten oder Projektsteuerer Konzepte an, für die sich Interessenten bewerben können. Referenzen schaffen Sicherheit. Man sollte daher vorzugsweise Architekten beauftragen, die bereits erfolgreich ein Wohnprojekt entwickelt und umgesetzt haben.
Beratung und Steuerung
Die Planungsphase ist die intensivste Phase während eines Baugemeinschaftsprojekts. In den Planungstreffen der Baugemeinschaft werden die grundsätzlichen Entscheidungen diskutiert und gemeinschaftlich entschieden. Oft hilfreich: ein Mediator, der die unterschiedlichen Interessen unter einen Hut vereinen hilft. Architekten bzw. Projektentwickler mit Baugruppen-Erfahrungen sind unerlässlich. Sie kennen den gesamten Planungs- und Bauprozess bereits und stellen die professionelle und wirtschaftliche Umsetzung des umfangreichen Bauprojektes sicher.
Informationen und Beratung unter:
Forum gemeinschaftliches Wohnen e.V.
Grundstück
Ein gutes Grundstück zu finden ist die erste Herausforderung für die Baugemeinschaft. Wenn die Anforderungen an den Standort – Stadt oder Land? – einmal klar umrissen sind, sollte als erstes der Kontakt mit der städtischen Baubehörde aufgenommen werden. Hat die Stadt ein entsprechendes Angebot, erteilt sie der Baugemeinschaft eine Grundstücksoption. Dazu muss diese einen Gesellschaftsvertrag vorlegen, mit dem sie sich als Planungsgemeinschaft ausweist.
Zahlreiche Städte reservieren Grundstücksoptionen über einen längeren Zeitraum, z.B. ein Jahr. So kann die Planungsgemeinschaft mit der Arbeit beginnen, ohne dass bereits alle Mitglieder gefunden sind. Erst mit Ablauf der Option müssen sich die Mitglieder der Planungsgemeinschaft festlegen.
Finanzierung
Das ist das Tolle an der Baugemeinschaft: Die Wohnungen können je nach Bedürfnis und finanziellen Möglichkeiten der einzelnen Bewohner auch verschieden groß und verschieden ausgestattet sein. Stehen für jede Partei die Kosten fest, kann die Baufinanzierung verhandelt werden. Entscheidend ist hier jedoch die Rechtsform, die sich die Baugemeinschaft gibt. Finanziert jeder Wohneigentümer selbst, oder schließen sich alle zu einer GbR oder GmbH zusammen und erwirken aufgrund der hohen Finanzierungssumme Sonderkonditionen? Eine neutrale Beratung ist hier dringend erforderlich. Mehr Informationen: Die Gestaltung und Finanzierung von Wohnprojekten (Stiftung Trias)
Förderung
Informationen über Förderungen halten die kommunalen Bauämtern und Förderbanken der Länder bereit. Links unter: www.kompetenznetzwerk-wohnen.de
Beispiel: Hamburg fördert Baugemeinschaften mit Zwischenfinanzierungsdarlehen von bis zu 90 Prozent der anerkannten Gesamtkosten.
Infos unter:
Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. (0 40) 2 48 46-0
Fax (0 40) 2 48 46-4 32
E-Mail: info@wk-hamburg.de
Rechtsform
Ob Genossenschaft (eG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), GmbH oder eine andere Rechtsform: Eine erfahrene Projektleitung hilft bei der Entscheidung für die richtige Rechtsform, damit die Baugruppe optimal abgesichert ist. Weitere Informationen: Fragen zu Rechtsformen für Wohnprojekte (Forum gemeinschaftliches Wohnen )
Erste Wahl ist meist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die recht unkompliziert gegründet und flexibel gestaltet werden kann. Im Gesellschaftsvertrag werden u.a. die Interessen der Gemeinschaft festgehalten, Planungsziele definiert und Beitragsregelungen getroffen.
Realisierung
Mit dem Kauf des Grundstücks wird aus der Planungsgemeinschaft offiziell eine Baugemeinschaft. Die Baugruppe sollte zu diesem Zeitpunkt vollständig sein, um die Finanzierung aller Wohneinheiten zu sichern. Die Vergabe von Aufträgen an Firmen wird gemeinsam mit dem Architekten und/ oder Projektsteuerer entschieden. Der Architekt informiert die Baugruppe kontinuierlich über die Baufortschritte und kontrolliert die Kosten.
Fertigstellung und Bezug
Ist das Bauprojekt erfolgreich umgesetzt und sind alle in ihr neues Traumdomizil eingezogen, dann entsteht aus der Baugemeinschaft eine Eigentümergemeinschaft. Für die gilt das Wohneigentumsgesetz (WEG). Neben den juristischen Festlegungen des WEG ist es sicher ratsam, sich auch gemeinsame Regeln für das Zusammenleben zu geben. Der erste Akt der WEG könnte auf jeden Fall ein rauschendes Einweihungsfest sein.
Weiterführende Informationen finden Sie auch in unserer Checkliste Baugemeinschaften.
Links:
Veranstaltungshinweise, Beraternetzwerk, beispielhafte Projekte
Beratung, Links zu Stadtinformationen
Projektbörse, Beratung, Information
www.forum-baugemeinschaften.de
Fokus: Bayern, Projektbörse, Informationen






Sind Sie eingeloggt? Dann freuen wir uns auf Ihren Kommentar.