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Einkaufsgemeinschaften

Lebensmittel, Getränke, Baumaterial oder Brennholz – wer gemeinsam einkauft, zahlt weniger. Probieren Sie es mit Ihren Nachbarn einfach mal aus, Sie werden schnell auf den Geschmack kommen! Mehr Infos hier.

Jetzt wird gespart – Einkaufsgemeinschaften machen's vor

Einkaufsgemeinschaften sind „in", denn sie sparen Zeit und richtig Geld! Von der wöchentlichen Lebensmittel-Lieferung bis zur Gruppen-Bestellung von Baumaterial: die Mengenrabatte kommen allen Nachbarn zugute. Hier die Tipps für den Start:

Mitstreiter finden

Nachbarn, Freunde oder Bekannte fragen: Wer macht mit? Per Flyer können Sie Interessierte in Ihrer Nachbarschaft oder Ihrer Straße ansprechen und. parallel dazu in Ihrer Umgebung schwarze Bretter nutzen, um auf Ihre Initiative aufmerksam zu machen.

Tipp: Gerade zu Anfang sollte die Mitgliederzahl überschaubar sein. Die beteiligten Nachbarn sollten sich kennen und Vertrauen zueinander haben. Schließlich werden Bestellungen und Kaufentscheidungen auch gemeinsam getroffen.

Ist Ihre Initiative erfolgreich und gibt es regelmäßige und große Bestellungen, kann es Sinn machen, sich zu einem Verein oder einer Genossenschaft zusammenzuschließen.

Den Einkauf gemeinsam organisieren

Bevor die ersten Bestellungen auf den Weg gebracht werden, sollten Sie die grundsätzliche Fragen verbindlich klären. Das betrifft vor allem folgende Themen:

  • Was soll gemeinschaftlich gekauft werden?

  • Welche Erwartungen sollen erfüllt werden?

  • Was leistet die Einkaufsgemeinschaft, was nicht?

  • Wie werden die anfallenden Aufgaben und Arbeiten organisiert?

  • Wer sammelt die Bestellungen?

  • Wann und wie oft soll bestellt werden?

  • Wer kümmert sich um die Abrechnung und Finanzen?

  • Wie wird die Abrechnung organisiert: per Bargeld oder Überweisung? Oder vielleicht über ein Guthaben, das jedes Mitglied der Einkaufsgemeinschaft anlegt und von dem Kosten für die Einkäufe dann abgezogen werden?

  • Macht es Sinn, große Verpackungseinheiten zu günstigen Preisen zu bestellen? Das spart Verpackungsmaterial und Kosten, zudem schont es die Umwelt.

Gruppen- und Personalrabatte nutzen

Je mehr Mitglieder eine Einkaufsgemeinschaft hat, desto besser wird ihre Einkaufs- und Verhandlungsposition. So können Sie zum Beispiel im Bau- oder Elektromarkt nachfragen, ab welchen Mengen/Stückzahlen welche Ermäßigungen oder Rabatte gewährt werden.

Mögliche Materialien zum Gruppentarif:

  • Fliesen

  • Rollrasen

  • Öfen

  • Brennholz

  • Baumaterial

  • Getränke

  • Lebensmittel

  • Kinokarten

  • Nähstoffe

Haben einzelne Gemeinschaftsmitglieder Zugriff auf Personalrabatte, die für die Gruppe genutzt werden können? Dann könnten Sie bei Einkäufen oder Bestellungen zehn bis fünfzehn Prozent sparen.

Werkzeug gemeinschaftlich nutzen

Braucht wirklich jeder seinen eigenen Rasenmäher, die eigene Kreissäge oder Baumschere? Eigentlich nicht. Gemeinschaftliche Anschaffungen kann sich jeder bei Bedarf ausleihen. Praktisch: Gleich eine „Gemeinschaftskasse" für derartige Anschaffungen und mögliche Reparaturen einrichtet, in die jeder einzahlt.

Einen „Nachbarschaftsladen" eröffnen

In ländlichen Regionen ist die Versorgung mit kleinen Lebensmittel- oder Bioläden oft schwierig – vor allem für ältere Menschen oder Nachbarn ohne Auto. Da kann ein eigener kleiner „Nachbarschaftsladen" das Angebot hervorragend ergänzen.

Ob Getränke, Obst oder andere Dinge des täglichen Bedarfs: Wenn sich etwa zehn bis zwanzig Familien beziehungsweise Parteien zu einer Bestellgemeinschaft zusammenfinden, können zum Beispiel bei einem Getränke- oder Bio-Großhändler wöchentlich günstige Gemeinschaftsbestellungen aufgegeben werden.

Vorab sollte die Einkaufsgemeinschaft das Angebot sichten und sich auf eine gemeinsame Bestellliste einigen, in der jeder Nachbar seine Wünsche eintragen kann. Beim wöchentlichen (zweiwöchentlichen/monatlichen) Ausfüllen der Bestelllisten, zu dem sich alle Teilnehmer treffen, kann man gleichzeitig auch ein bisschen Plaudern oder neue nachbarschaftliche Pläne schmieden.

Wichtig: Die gelieferten Lebensmittel beziehungsweise die „Großbestellung" sollte in einem Raum aufbewahrt werden, der den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entspricht. Dort können die Waren dann auch umgefüllt und verteilt werden.