Planung & Organisation

Vom Umgang mit Behörden

Die meisten Behörden wissen es zu schätzen, wenn sich Anwohner für die Verschönerung ihrer Straße engagieren. Spielen Sie Ihre guten Karten aus und holen Sie die Behörde mit ins Boot!

 Behoerden artikel
Viele Behörden reagierten heutzutage positiv, wenn sich Bürger engagieren, meint Anna Diers, Architektin und Mitbegründerin der Hamburger Wohngenossenschaft Brachvogel eG. „Sie unterstützen das prinzipiell“, weiß sie aus ihrer Erfahrung zu berichten, „Beharrlichkeit und ein bisschen Geduld sind dennoch gefragt.“ Wo bei Projekten mehrere Ämter involviert sind, kann deren interne Abstimmung mehr Zeit erfordern.

Doch wann brauchen Sie eine behördliche Genehmigung? Diese Checkliste gibt Ihnen einen Überblick.*

Begrünung

Pflanzinseln in der Spielstraße, Bäume und Blumen auf der Verkehrsinsel oder Beete am Straßenrand vor dem Haus – wenn Nachbarn öffentliches Gelände verschönern möchten, sollten sie sich dies beim zuständigen Grünflächenamt oder (mancherorts) bei Wegewarten genehmigen lassen. Dort erhalten sie entsprechende Antragsformulare. In einigen Städten und Gemeinden übernehmen Anwohner mittlerweile so genannte „Grünpatenschaften“, die von den Behörden gern gesehen und daher sogar aktiv unterstützt werden. Wenn die Begrünungsaktion auf privatem Gelände stattfinden soll, zum Beispiel in einem Vorgarten oder Gemeinschaftsgarten, ist keine Genehmigung erforderlich. Voraussetzung ist dann nur die Abstimmung mit allen Nachbarn.

Givebox

Wer eine Givebox aufstellen möchte, den führt der erste Weg in der Regel zum Ordnungsamt. Fast immer benötigt man Sondergenehmigungen von verschiedenen Stellen wie Wegewarte und auch der Polizei. Städte und Gemeinden verlangen oft eine Haftpflichtversicherung, die rund 100 Euro im Jahr kostet. Beim Bau und der Positionierung einer Givebox muss nachgewiesen werden, dass alle Brandschutzverordnungen eingehalten werden.

Fassadenverschönerung

Fassadenbegrünungen sind gut für die Umwelt und genehmigungsfrei. Für außergewöhnliche Veränderungen wie große Fassadenbilder – höher als ein Stockwerk – muss ein Antrag beim Bezirksamt (Abteilung Stadtplanung und -entwicklung) gestellt werden. Der Grund: große Wandbilder sind ein gestalterischer Eingriff in den öffentlichen Raum und dürfen weder Anstoß erregen noch das städtebauliche Gestaltungskonzept stören.

Spielplätze

Für die Aufstellung von Spielgeräten gilt, dass bei einem möglichen Unfall der Grundstückseigentümer haften muss. Gut fährt man mit fertigen Spielgeräten, die bereits ein Gütesiegel enthalten. Selbstgebaute Werke kann man sich zwar vom TÜV genehmigen lassen, allerdings sind die Auflagen hoch. Für Spielgeräte auf öffentlichem Grund ist meist das Gartenbauamt oder die Abteilung „Stadtgrün“ zuständig.

Verkehrsberuhigte Zone

Nachbarn, die sich eine verkehrsberuhigte Zone oder „Spielstraße“ wünschen, brauchen einen längeren Atem. Aber eins verbindet alle, die es gemacht haben: Es lohnt sich!
Am besten, Sie nehmen frühestmöglich Kontakt zur Behörde auf. Dort erfahren Sie auch, an wen genau Sie sich wenden müssen und ob das Stadtbauamt, das Tiefbauamt oder die Polizei am Entscheidungsprozess beteiligt sind. In Hamburg ist für Nachbarn zum Beispiel die erste Anlaufstelle das „Management des öffentlichen Raums“ der jeweiligen Bezirksämter.  

Bänke, Brunnen, Kunst im öffentlichen Raum

Sie wollen in Ihrer Straße Sitzbänke, Wasserbrunnen, Kunstobjekte oder andere kreative Gestaltungselemente aufstellen beziehungsweise installieren? Dann wenden Sie sich am besten an Ihr Ordnungsamt. Mit einer positiven Einstellung holen Sie die Behörden schnell auf Ihre Seite. Anna Diers von der Nachbarinitiative Brachvogelweg aus Hamburg weiß, was die Ämter gerne sehen. „Gut ist, wenn man zum Beispiel schon Sponsoren vorweisen kann, kreativ ist und sein ehrenamtliches Engagement unter Beweis stellt.“ Ihre Erfahrung: Behördenmitarbeiter sind keine Maschinen und lassen sich gerne ein bisschen um den Finger wickeln. „Natürlich muss man sich auf Kompromisse einlassen können. Aber hinterher ist man umso stolzer, wenn die Straße im individuellen Glanz erstrahlt.“ Auch hier gilt: Steht Brunnen oder Bank auf privatem Grund, ist keine behördliche Genehmigung erforderlich.

*Je nach Bundesland können die Bezeichnungen und Zuständigkeitsbereiche der jeweiligen Behörden und Ämter variieren. Manche Gemeinden bieten ein so genanntes Servicetelefon an, das detaillierte Auskünfte erteilt. Einige Länder wie Hamburg aber auch Schleswig-Holstein verfügen im Internet sogar über spezielle „Behördenfinder“, die zu weiterführenden Informationen oder auch direkt zu den Antragsformularen verlinken.