Bauen & Wohnen

Leitfaden: Von der Idee bis zum Einzug

Die Gründe, in einer Gruppe bauen zu wollen, sind so individuell wie die Wohnwünsche der einzelnen Mitglieder. Da ist es gut, die Initiative für die Gründung der Baugemeinschaft geht von einer kleinen Gruppe Privatpersonen aus, die eine gemeinsame Idee und Vision verbindet.

Singles, Paare, junge Familien - das Leben in der Gemeinschaft hält für unterschiedliche Gruppen jede Menge Vorteile bereit. Doch nicht immer ist es leicht, Gleichgesinnte zu finden. Die erste Anlaufstelle können daher Stadtverwaltungen oder Bauämter sein. Viele Städte unterstützen Baugruppen gezielt durch Internet-Kontaktbörsen.

Bewerben und einsteigen

Überall in Deutschland bieten ArchitektInnen oder Projektsteuernde Bau- und Wohngemeinschaftsprojekte an, für die sich Interessierte bewerben können. Oft ist der Baugrund vorhanden und es werden erste Informationstreffen vor Ort veranstaltet. ArchitektInnen, die bereits erfolgreich Wohnprojekte entwickelt und umgesetzt haben, beantworten kompetent die Fragen von Interessierten. 

Beratung und Steuerung

Die Planungsphase ist die intensivste Phase während eines Baugemeinschaftsprojekts. In den Planungstreffen der Baugemeinschaft werden die grundsätzlichen Entscheidungen diskutiert und gemeinschaftlich entschieden. Oft hilfreich: MediatorInnen, der die unterschiedlichen Interessen unter einen Hut bringen. ExpertInnen mit Baugruppen-Erfahrungen sind unerlässlich. Sie kennen den gesamten Planungs- und Bauprozess bereits und stellen die professionelle und wirtschaftliche Umsetzung des umfangreichen Bauprojektes sicher.

Grundstück

Ein gutes Grundstück zu finden ist die erste Herausforderung für die Baugemeinschaft. Wenn die Anforderungen an den Standort – Stadt oder Land? – einmal klar umrissen sind, sollte als erstes der Kontakt mit der städtischen Baubehörde aufgenommen werden. Hat die Stadt ein entsprechendes Angebot, erteilt sie der Baugemeinschaft eine Grundstücksoption. Dazu muss diese einen Gesellschaftsvertrag vorlegen, mit dem sie sich als Planungsgemeinschaft ausweist. Zahlreiche Städte reservieren Grundstücksoptionen über einen längeren Zeitraum, z.B. ein Jahr. So kann die Planungsgemeinschaft mit der Arbeit beginnen, ohne dass bereits alle Mitglieder gefunden sind. Erst mit Ablauf der Option müssen sich die Mitglieder der Planungsgemeinschaft festlegen.

Wie finanzieren?

Das ist das Tolle an der Baugemeinschaft: Die Wohnungen können je nach Bedürfnis und finanziellen Möglichkeiten der einzelnen Bewohner auch verschieden groß und verschieden ausgestattet sein. Stehen für jede Partei die Kosten fest, kann die Baufinanzierung verhandelt werden. Entscheidend ist hier jedoch die Rechtsform, die sich die Baugemeinschaft gibt. Finanziert jeder Wohneigentümer selbst, oder schließen sich alle zu einer GbR oder GmbH zusammen und erwirken aufgrund der hohen Finanzierungssumme Sonderkonditionen? Eine neutrale Beratung ist hier am besten.

Förderung

Informationen über Förderungen halten die kommunalen Bauämtern und Förderbanken der Länder bereit. Beispiel: Hamburg fördert Baugemeinschaften mit Zwischenfinanzierungsdarlehen von bis zu 90 Prozent der anerkannten Gesamtkosten.

Rechtsform

Ob Genossenschaft (eG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), GmbH oder eine andere Rechtsform: Eine erfahrene Projektleitung hilft bei der Entscheidung für die richtige Rechtsform, damit die Baugruppe optimal abgesichert ist. Erste Wahl ist oft eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die recht unkompliziert gegründet und flexibel gestaltet werden kann. Im Gesellschaftsvertrag werden u.a. die Interessen der Gemeinschaft festgehalten, Planungsziele definiert und Beitragsregelungen getroffen.

Realisierung

Mit dem Kauf des Grundstücks wird aus der Planungsgemeinschaft offiziell eine Baugemeinschaft. Die Baugruppe sollte zu diesem Zeitpunkt vollständig sein, um die Finanzierung aller Wohneinheiten zu sichern. Die Vergabe von Aufträgen an Firmen sollte durch ArchitektInnen oder Projektsteuerernde erfolgen. Der Architekt/die Architektin informiert kontinuierlich über die Baufortschritte und kontrolliert die Kosten.

Fertigstellung und Bezug

Ist das Bauprojekt erfolgreich umgesetzt und sind alle in ihr neues Traumdomizil eingezogen, wird aus der Baugemeinschaft eine Eigentümergemeinschaft. Für diese gilt das Wohneigentumsgesetz (WEG). Neben den juristischen Festlegungen des WEG ist es ratsam, sich auch gemeinsame Regeln für das Zusammenleben zu geben. Und dann steht dem ersten Akt der WEG nichts mehr im Wege: ein rauschendes Einweihungsfest!

 

  

Allgemeine Informationen:

- Urbanes Wohnen e.V.

- Forum gemeinschaftliches Wohnen e.V.

- Wohnprojekte-Portal

- Bauen in Gemeinschaft e.V.

- Zur Gestaltung und Finanzierung von Wohnprojekten (Stiftung Trias)

Projektbörse, Beratung:
- Forum für Baugemeinschaften

Förderung:
- Kompetenznetzwerk Wohnen

- Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt

Fragen zur Rechtsform:
- Forum gemeinschaftliches Wohnen